Behandlungspflege

Definition

Die Behandlungspflege umfasst die medizinische Versorgung. Sie erhalten eine ärztliche Verordnung und wir werden Ihre medizinische Versorgung bei Ihnen zu Hause ausführen. Sie benötigen keinen Pflegegrad.

Im Rahmen der Behandlungspflege können wir beispielsweise Ihre Wunden versorgen, Verbände wechseln oder Ihnen beim An- und Ausziehen Ihrer Kompressionsstrümpfe behilflich sein.

Die Kosten der Behandlungspflege trägt die Krankenkasse. Diese prüft vor der Genehmigung der Pflege, ob durch die medizinische Versorgung Beschwerden gelindert, eine Verbesserung erzielt oder eine Verschlimmerung vermieden werden kann. Eine Erstverordnung ist für 2 Wochen möglich. Wenn es notwendig ist, kann eine Folgeverordnung beantragt werden. Jedoch ist die Dauer einer Behandlungspflege zeitlich begrenzt.

Zur Behandlungspflege gehört

Unter anderem sind diese Leistungen enthalten:

  • Versorgung von Wunden
  • Verbandswechsel
  • Kompressionsverbände
  • Anziehen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Gabe von Medikamenten und Einreibungen
  • Messung  von Blutzucker und Blutdruck
  • Injektionen, Katheterpflege und Stomabehandlung