Verhinderungspflege

Definition

Sie sind ganz oder teilweise pflegebedürftig und werden durch Angehörige oder Freunde gepflegt? Da auch die pflegenden Personen einmal verhindert sein können oder einfach nur Urlaub zur eigenen Regeneration brauchen, gibt es die Verhinderungspflege.

Die Verhinderungspflege ist somit nur ein zeitlich begrenzter Ersatz. Es besteht maximal ein Anspruch für 6 Wochen pro Jahr.  Die Kosten werden jährlich bis zu maximal 1.612,00  € erstattet.

Sie können mehrere Wochen am Stück oder über das Jahr stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, um sich so kleine Auszeiten im Alltag zu schaffen.

Voraussetzungen der Verhinderungspflege

Für die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege müssen Sie bereits mindestens 6 Monate Ihren Pflegegrad genehmigt haben. Weiterhin muss mindestens der Pflegegrad 2 festgestellt worden sein.

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