Wissenswertes

Ambulante Pflege bedeutet, dass wir zum pflegebedürftigen Menschen nach Hause kommen und die Pflege direkt vor Ort durchführen.

Der Entlastungsbetrag ist ein Zuschuss für die Unterstützung im Alltag. Bei einem bestätigten Pflegegrad erhalten Sie einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00 € im Monat.

Die Grundpflege umfasst die körperliche Versorgung. Dazu gehört die Körperpflege, prophylaktische Maßnahmen, die Zubereitung und Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme sowie die Unterstützung der Mobilität.

Ist eine Pflege zuhause vorübergehend nicht möglich, kann der Pflegebedürftige für kurze Zeit in einer stationären Pflegeeinrichtung aufgenommen werden. Diesen kurzfristigen, stationären Aufenthalt nennt man Kurzzeitpflege. Hierfür stehen dem Pflegebedürftigen pro Jahr 1.612,00 € zur Verfügung. Alternativ zur Kurzzeitpflege gibt es die Verhinderungspflege.

Als Pflegebedürftiger erhalten Sie monatlich Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtlich tätige Personen. Die Höhe des Pflegegeldes ist nach dem Pflegegrad gestaffelt.

Pflegegrad 2: 316,00 €
Pflegegrad 3: 545,00 €
Pflegegrad 4: 728,00 €
Pflegegrad 5: 901,00 €

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) führt zur Feststellung des Pflegegrades eine Begutachtung des Pflegebedürftigen durch. Dabei werden die Fähigkeiten und Beeinträchtigungen festgestellt. Daraus ergibt sich der Pflegegrad. Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5.

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Ist eine Pflege zuhause vorübergehend nicht möglich, kann die Pflege kurzfristig von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Es besteht maximal ein Anspruch für 6 Wochen pro Jahr.  Die Kosten der Verhinderungspflege werden jährlich bis zu maximal 1.612,00  € erstattet. Für die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege muss bei Ihnen bereits seit mindestens 6 Monate der Pflegegrad 2 festgestellt sein.

Im Bereich der Pflege gibt es viele Fragen und Begriffe, die es nicht einfach machen, sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Um Ihnen von Anfang an eine gute Beratung zu bieten, möchten wir einige der Begriffe für Sie erklären.

Sie haben Fragen und wünschen eine persönliche Beratung? Wir sind gern für Sie da. Rufen Sie uns an unter 03523 6939471 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@pflegeteam-agnes.de.