Beratungsgespräch
Wird man selbst oder ein Angehöriger pflegebedürftig, steht man oft vor einer neuen Situation. Damit Sie damit nicht überfordert sind und den Überblick behalten, beraten wir Sie gern.
Gemeinsam mit Ihnen werden wir Ihre Pflege- und Betreuungssituation einschätzen und beurteilen, ob die Pflege und Betreuung durch Ihren pflegenden Angehörigen sichergestellt ist.
Durch wertvolle Tipps und Anleitung sichern wir dabei die Qualität Ihrer häuslichen Pflege. Sollte eine Pflege durch Angehörige nicht möglich sein, zeigen wir Ihnen gern auf, was wir individuell für Sie tun können. Wir möchten, dass Sie einen möglichst hohen Lebensstandard erhalten oder wieder herstellen können.
Übrigens
Bei Erhalt von Pflegegeld sind Sie verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen.
Pflegegrad 1
Beratung ist nicht verpflichtend.
Pflegegrad 2 und 3
Zwei mal pro Jahr müssen Sie eine Pflegeberatung wahrnehmen.
Pflegegrad 4 und 5
Vier mal pro Jahr müssen Sie eine Pflegeberatung wahrnehmen.
Wenn ein Beratungsgespräch aufgrund des Pflegegrades verpflichtend ist, müssen Sie diese Gespräche wahrnehmen. Anderenfalls kann Ihnen das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.